Qualitätssicherung

Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung in Hamburg
Qualitätssicherung
Unsere Gesellschaft hat erfolgreich die vorgeschriebene Qualitätskontrollprüfung (Peer Review) absolviert, die vom Gesetzgeber gefordert wird.
Diese Bescheinigung, gültig bis zum 22. September 2017, bestätigt, dass unsere Gesellschaft sämtliche berufsrechtlichen Anforderungen zur laufenden Qualitätssicherung und Fortbildung sowohl für das Management als auch für unsere Mitarbeiter erfüllt.
Mit dem Inkrafttreten des Abschlussprüferaufsichtsgesetzes am 17. Juni 2016 müssen gesetzliche Abschlussprüfer über einen Auszug aus dem Berufsregister verfügen, der ihre Tätigkeit als gesetzliche Abschlussprüfer bei der Wirtschaftsprüferkammer nachweist. Dieser Auszug wird künftig eine Teilnahmebescheinigung oder Ausnahmegenehmigung gemäß §319 Absatz 1 Satz 3 HGB ersetzen.
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die eine gültige Teilnahmebescheinigung oder Ausnahmegenehmigung besitzen, wurden automatisch zum 17. Juni 2016 als gesetzliche Abschlussprüfer in das Berufsregister eingetragen (§136 Absatz 1 Satz 1 WPO).
Wir freuen uns, Ihnen den beigefügten Auszug über unsere Eintragung als gesetzlicher Abschlussprüfer gemäß § 38 Nr. 2f WPO in das Berufsregister präsentieren zu können. Dieser wurde uns von der Wirtschaftsprüferkammer zugesandt.
